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Vorsicht mit dem U-Schild im Ausland!

von Olivier Chanson, 14. Februar 2019
Bild (1/1): Garagennummern werden im Ausland ausgebremst (© Balz Schreier, 2012)

Die deutschen Behörden scheinen ihre tolerante Haltung gegenüber Schweizer Garagen-Kennzeichen eindeutig geändert zu haben. Seit spätestens Mitte 2018 wurden die Zollstellen informiert, nun neu keine Garagen-Kennzeichen mehr zu akzeptieren.

Gemäss Art 35 Abs. 1 des Wiener Übereinkommens im Strassenverkehr von 1968 muss nämlich jedes Kennzeichen einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet sein, was bei U-Nummern nicht der Fall ist. Bislang drückte der grosse Nachbar aber jeweils ein Auge zu und liess die Schweizer gewähren, im Gegensatz zu Italien.

Wie die Januar-Ausgabe der „Auto&Wirtschaft“ berichtet, wurde diese Praxis gemäss dem Polizeipräsidium Konstanz bereits 2003 geändert, von dem bekamen aber nicht einmal alle eigenen Zollstellen Wind. Nun scheint die Änderung vor Ort angekommen zu sein.

Das ASTRA ist währenddessen bemüht, die gegenseitige Anerkennung von Händlerschildern schnellstmöglich wieder herzustellen. Bis zu finalen Regelungen stehe es den deutschen Behörden allerdings frei, diese zu akzeptieren oder eben nicht. Vorerst nicht mit der Garagennummer in den grossen Kanton rüberzufahren, wäre also keine schlechte Idee.

 
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