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Künftig dürfen Jugendliche in der Schweiz bereits mit 17 Jahren einen Oldtimer fahren

von Bruno von Rotz, 15. Dezember 2018
Bild (1/1): Oldtimer-Fahrern mit Lernfahrausweis bereits ab 17 Jahren (© Daniel Reinhard, 2018)

Ab 2021 dürfen Jugendliche in der Schweiz bereits ab 17 Jahren Auto fahren (als Lernfahrer), ab nächstem Jahr entfällt bereits der “Automateneintrag” im Führerschein. Motorräder bis 125 cm3 dürfen ab 2021 bereits ab 16 Jahren gelenkt werden. Was sind die Auswirkungen für die Oldtimer- und Youngtimer-Szene?

SHVF für den Lehrfahrausweis ab 17 Jahren

Bernhard Täschler, der Präsident des Schweizerischen Oldtimer-Verbands SHVF, hat sich in der Vernehmlassung für den einjährigen Lernfahrausweis ab 17 Jahren ausgesprochen:
“Es ist nie zu früh, die Jugendlichen an den Verkehr zu gewöhnen und daran zu partizipieren. Mit 17 Jahren sind unsere Kinder und Enkel keine Babys mehr! Die obligatorische Schulzeit ist vorbei und die jungen Menschen sind in einer Lehre – vielleicht sogar im Automobilgewerbe! Oder sie studieren an einer Mittelschule. Auf jeden Falls sind sie reif genug, neben einem bestens ausgebildeten Fahrlehrer oder einer erfahrenen Begleitperson ein Motorfahrzeug zu lenken.
Eine längere Ausbildungszeit bringt höhere Qualität und verbessert die Sicherheit!
Je früher wir die kommende Generation an das Fahren mit Motorfahrzeugen – und dazu gehören auch unsere Old- und Youngtimerfahrzeuge – gewöhnen, desto intensiver setzen sie sich damit auseinander. Und je mehr Erfahrung sie im regen Verkehr auf unseren Strassen sammeln können, desto sicherer wird der Strassenverkehr. Geben wir den Jungen diese Chance!”

Jugendliche im und auf dem Oldtimer oder Youngtimer

Tatsächlich dürfen Jugendliche gemäss der neuen Regelung, die auf 1. Januar 2021 in Kraft tritt, im Beisein eines erfahrenen Automobilisten bereits mit 17 Jahren einen Bugatti 35, einen VW Käfer oder einen Renault Heck bewegen. Die Prüfung können sie weiterhin erst nach dem Erreichen des 18. Geburtstags, respektive erst nach 12-monatiger Lernphase machen. Und bereits ab 2019 schon kann ein Jugendlicher mit 16 Jahren eine Yamaha RD125 oder eine Moto Guzzi mit 125 cm3 Motor fahren. Sachlich ist dem eigentlich kaum etwas entgegen zu halten und tatsächlich kann man wirklich hoffen, dass eine grössere Begeisterung für historische Fahrzeuge so vom Grossvater oder Vater auf die Jugendliche übertragen werden kann.

Umstrittener Wegfall des Automateneintrags

Ein anderes Thema allerdings ist die wegfallende Unterscheidung, ob man mit einem Handschaltgetriebe oder einem Automaten gelernt hat autozufahren. Im Bereich der modernen Autos ist dies vermutlich kaum ein Problem, selbst handgeschaltete Autos bieten heute Anfahrhilfen und verhindern ein Abwürgen beim Losfahren wirkungsvoll. Was aber, wenn der nur mit Automatik geschulte Autofahrer auf einen Citroën 2 CV von 1980 oder einen Jaguar E-Type von 1963 trifft und am Berg losfahren sollte? Selbstverantwortung ist hier gefordert und zwar nicht nur von Jugendlichen, sondern von allen Führerscheinbesitzern, die den “nur Automatik”-Eintrag entfernen lassen. Hoffen wir, dass die Autofahrer dieser Verantwortung gewachsen sind.

Alle Änderungen der Revision der Führerausweisvorschriften OPERA-3 können auf der Bundes-Website nachgelesen werden.

 
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